Arbeitssicherheit auf Baustellen
Beim Arbeiten auf der Baustelle gelten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft. Sie beginnen bei der Baustelleneinrichtung, gelten bei notwendigen Abstandsflächen und Böschungswinkeln bei Erdaushub und enden erst mit dem Verlassen der Baustelle nach Arbeitsschluss. Diese Vorschriften und Informationen sind zwingend notwendige Arbeitshilfen,
um Baumaßnahmen unfallfrei abschließen zu können – denn Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten für jeden Baubeteiligten an erster Stelle stehen.
Jeder Unternehmer ist vor Baubeginn zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet, die baustellenbezogen im Einklang mit dem Leistungsumfang vorzunehmen ist. Die Analyse erkennt vorhersehbare Gefährdungen, um frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Ausführende vor Ort muss die persönliche Schutzausrüstung (unter anderem Schuhwerk, Bekleidung,
Kopf-, Augen- und Gehörschutz) kennen und sie sachgerecht als Risikovorsorge nutzen.
Die Verarbeitung von Ytong und Silka Wandbaustoffen erfordert neben den allgemeinen Baustellen auch ggf. weitere Schutzmaßnahmen aus den folgenden Bereichen:
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Hebewerkzeuge und Lastaufnahmemittel
- Steinsägen und Steintrenngeräte
Weitgehende Regelungen aus technischer wie berufsgenossenschaftlicher Sicht gewährleisten einen
reibungslosen Baustellenablauf und helfen, Unfälle zu vermeiden.