Mindestwärmeschutz
Um hygienischen Wärmeschutz gewährleisten zu können, sind jene Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2:2013-02 einzuhalten, die von der Art sowie den jeweiligen Temperaturverhältnissen diesseits und jenseits des Bauteils abhängen. Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens 100 kg/m2 müssen nach DIN 4108-2:2013-02 definierte Mindestanforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand erfüllen. Für Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von unter 100 kg/m. ist ein Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 1,75 m2K/W einzuhalten.

Für die kälteste Oberfläche gilt ein Temperaturfaktor von fRsi ≥ 0,7. Der fRsi-Wert ist ein Maß, um die Sicherheit einer Baukonstruktion hinsichtlich einer Schimmelbildung anzugeben. Dabei wird von stationären Randbedingungen ausgegangen. Er beschreibt das Verhältnis der Temperaturdifferenzen zwischen Wandoberfläche zu Außentemperatur gegenüber der Differenz von Innen- und Außentemperatur. Unter der Annahme einer Rauminnentemperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte von 50 % ist bei Einhaltung des Wertes ≥ 0,7 gewährleistet, dass die relative Luftfeuchte an der Wandinnenfläche < 80 % bleibt und somit kein Schimmel entstehen kann. Ein fRsi-Wert ≥ 0,7 entspricht einer Temperatur von θsi ≥ 12,6 °C und gilt, wenn innen θi = 20 °C und außen θe = -5 °C angesetzt werden. Dieser Nachweis erfordert höhere Übergangswiderstände als in Tabelle 1 angegeben. Der Temperaturfaktor fRsi berechnet sich wie folgt:
- θi
- Innenlufttemperatur
- θe
- Außenlufttemperatur
- θsi
- Oberfächentemperatur
Alle in DIN 4108, Beiblatt 2, aufgeführten Konstruktionsdetails erfüllen den geforderten Mindestwärmeschutz, sodass kein gesonderter Nachweis erforderlich ist. Gleiches gilt für Gebäudeecken, deren Einzelkomponenten den Mindestwärmeschutz nach Tabelle 1 erfüllen.