Ausführungsempfehlungen
Nachstehend finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Befestigung an angrenzenden Bauteilen
Trennwände sind durch geeignete Anschlüsse (Halterungen) mit angrenzenden Bauteilen zu verbinden. Die Standsicherheit ist auch während der Erstellung der Wände und vor dem Wirksamwerden der Halterungen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verkeilen) zu gewährleisten. Zusätzlich zu diesen statischen Gesichtspunkten sind bauphysikalische Anforderungen (Schall und Brandschutz) maßgebend für die Befestigung der Trennwände an die angrenzenden Bauteile.
Ausführungsempfehlungen für alle nichttragenden inneren Trennwände
- Stoßfugenvermörtelung bei allen nichttragenden inneren Trennwänden
- Begrenzen der Deckendurchbiegung durch Einhalten der Biegeschlankheit nach DIN EN 1992
- Verringern der Deckendurchbiegung aus Kriechen und Schwinden durch eingehaltene Ausschalfristen und Nachbehandeln des Betons nach EN 206/DIN 10452. Bei kurzen Ausschalfristen sind geeignete Zwischenunterstützungen zu setzen.
- Trennwände möglichst spät, z. B. nach Fertigstellung des Rohbaus, aufmauern
- Trennwandmaterial vor starker Durchfeuchtung schützen, z. B. mit Folien
- Trennwand von der Geschossdecke trennen, z. B. mit Folie oder Bitumendachbahn, um einen eventuellen Wandriss von der Decke an unsichtbarer Stelle zu verlegen
Starre Anschlüsse
Starre Anschlüsse werden z. B. durch Stahleinlagen, Vermörtelungen, Verzahnungen usw. hergestellt. Sie sind geeignet, wenn keine großen Zwängungen und Formänderungen aus der Wand oder der angrenzenden Tragkonstruktion zu erwarten sind (Abb. 3).

Gleitende Anschlüsse
Gleitende Anschlüsse, seitlich oder oben, werden z. B. durch Nuten oder Stahlprofile hergestellt, die mit Mineralfaserstreifen hinterfüllt und eventuell an den Reibungsflächen mit Gleitschichten ausgestattet sind. Am Wandfuß wird die nichttragende innere Trennwand in einem Mörtelbett versetzt. Bei größeren Deckenspannweiten wird eine Bitumendachbahn in Mauerwerksbreite eingelegt, um einen Abriss der Wand infolge Deckendurchbiegung zu verhindern. Weitere Sicherheit zur Vermeidung von Rissen geben in den Lagerfugen eingelegte Bewehrungen. Diese werden nach statischen Angaben eingebaut (Abb. 4 – 7).
Schlitze
Schlitze haben auch bei nichttragenden inneren Trennwänden einen Einfluss auf die Tragfähigkeit. Nach DGfM-Merkblatt „Schlitze und Aussparungen“ wird empfohlen, das Schlitzen von Trennwänden grundsätzlich erst ab einer Wanddicke von 70 mm mit einer Schlitztiefe von 10 mm zuzulassen. Dem Planer wird empfohlen, nur die Restwanddicke auf der sicheren Seite liegend als tragenden Querschnitt anzunehmen. Sind größere Schlitztiefen erforderlich, wird empfohlen, die nichttragende Trennwand mit freiem Rand zu bemessen. Gegenüberliegende Schlitze sind nicht zulässig. Schlitze in Trennwänden mit einer Wanddicke über 115 mm können, wie in DIN 10531, Tabelle 10 für tragendes Mauerwerk beschrieben, analog zu Eurocode 6 ausgeführt werden.
Für das Schlitzen von nichttragenden inneren Trennwänden sind Geräte zu verwenden, die das Gefüge des Mauerwerks nicht zerstören. Schlitze und Aussparungen sind zu fräsen oder mit speziellen Schlitzwerkzeugen auszuführen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Wandschlitze in den vorgesehenen Maßen hergestellt werden und die Standsicherheit der Trennwand nicht gefährdet wird. Horizontale Schlitze sind erst ab Wanddicken von 240 mm möglich.
